1. Anmeldung

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Reiseveranstalter Takeda-Bauer European Travel* oder auch

Takeda Bauer Japan Travel den Abschluss eines Reise Vertrags aufgrund der Ihnen im Angebot genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen, kann aber auch schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung der Takeda-Bauer European Travel bzw. Takeda Bauer Japan Travel zustande.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Takeda-Bauer European Travel vor, an das es für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

* Takeda Bauer European Travel besteht als Grundlage aller Tätigkeiten- Buchungen etc. wie auch dem Rechnungswesen und Rechtsangelegenheiten

2. Zahlung des Reisepreises

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in von 20 % des Reisepreises zu leisten sofern angefordert.

Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zahlbar.

Die weiteren Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang der Überweisung des Restbetrages.

Die Nichtzahlung der Anzahlung bewirkt keine Aufhebung des Reisevertrages.

Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

3. Leistungen

3.1 Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reisevertrages und den allgemeinen Hinweisen dieser Reisebedingungen. Nebenabreden (nachträgliche Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Takeda-Bauer European Travel.

3.2 Vermittelt Takeda-Bauer European Travel bzw. Takeda Bauer Japan Travel im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung der Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird.

3.2. Eventuelle Leistungen aus Flugbuchungen sind nur Hilfe und Serviceleistungen und werden nur im Namen des Reisenden gebucht und es besteht kein Anspruch auf Gewährleistung und Durchführung des Fluges etc. und obliegt nur der jeweiligen gebuchten Fluggesellschaft.

4. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Takeda-Bauer European Travel wie auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsnachfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Takeda-Bauer European Travel wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Takeda-Bauer European Travel   ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigem Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Die anfallenden Mehrkosten gehen zu Lasten der Reisenden.

Rückbeförderung beziehen sich nur innerhalb der gebuchten Leistungen bei Takeda Bauer European Travel

4.1 Terroranschläge bzw. Gefahr oder andere Gewalttaten gehören nicht zur höheren Gewalt und sind während oder vor einer Reise kein Grund zu Stornierungen. Takeda Bauer European Travel bzw. Takeda Bauer Japan Travel wir dieses soweit wie möglich berücksichtigen und dazu mögliche Alternativen erarbeiten und vorschlagen bzw. durchführen.

4.2. Bei Flugbuchungen durch den Service von Takeda Bauer European Travel bzw. Takeda Bauer Japan Travel für den Reisenden siehe Punkt 3.2

5. Rücktritt und Kündigung durch Takeda-Bauer European Travel bzw. Takeda Bauer Japan Travel bei Reiseabsagen, Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Takeda-Bauer European Travel bzw. Takeda Bauer Japan Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Takeda-Bauer European Travel, – Takeda Bauer Japan Travel bzw. der von ihm eingesetzten Freizeitleistung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt die Takeda-Bauer European Travel behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut erbrachten Beträge. Die Takeda-Bauer European Travel eingesetzte Reiseleitung ist ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen der Takeda-Bauer European Travel wahrzunehmen.

5.2 Die Takeda-Bauer European Travel kann bis zum 45. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Angebot genannte Mindesteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

5.3 Die Takeda-Bauer European Travel ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Takeda-Bauer European Travel nicht wieder Treu und Glaube herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.4 Takeda-Bauer European Travel ist verpflichtet, den Teilnehmern über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

5.5 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Takeda-Bauer European Travel in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Dieses Recht können Sie binnen einer Woche bei uns geltend machen. Wir empfehlen die Schriftform.

6. Rücktritt und Umbuchung

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 Im Falle Ihres Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nachfolgenden Prozentsätzen pro Person oder Gruppe vom Reisepreis berechnet:

Ab 40. Tag vor Reiseantritt   30 %

Ab 26. Tag vor Reiseantritt   50 %

Ab 18. Tag vor Reiseantritt   80 %

Ab 10. Tag vor Reiseantritt 100 %

Zzgl. Eventueller Zusatzkosten wie unter Punkt 6.4 – 6.5 und 6.6 wobei dann die Stornierungssätze nur auf den restlichen Reisepreis anzurechnen ist.

6.3 Die vorgenannten pauschalierten Entschädigungen sind nicht anzuwenden bei allen Buchungen und Aufträge die

in der Reisebestätigung als nicht stornier bar beschrieben sind.

6.4 Bei Sondertarifen und Sonderleistungen ist keine Rückzahlung des Reisepreises möglich.

6.5 Dieses besteht insbesondere bei Beschaffung von Tickets für Veranstaltungen – Konzerte – Gruppenbuchungen etc. wobei dort diese Bedingungen vorher angezeigt werden.

6.6. Gruppen Hotelbuchungen unterliegen ebenfalls der Storno Sonderregelung und müssen vorher kenntlich gemacht werden.

6.7. Stornierungen oder Änderungen aus Flugbuchungen sind nur bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu tätigen.

6.8. Stornierungen die vor der normalen Stornierungszeit abgegeben werden, aber deren Planung und Vorbereitung abgeschlossen ist berechnen wir 10% des Reisepreises min. aber 300,00 € zzgl. Der gesetzlichen Mwst.

7. Allgemeine Hinweise

7.1 Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm von Takeda-Bauer European Travel in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen.

7.2 Teilnehmer, die während einer Reise die Volljährigkeit erlangen oder aufgrund einer Sondervereinbarung als Volljährige an einer Reise für Minderjährige teilnehmen, unterstehen im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufes ausdrücklich den Weisungen der jeweiligen Reiseleitung.

7.3 Beinhaltet die Reise einen Aufenthalt in einer Ferienwohnung oder Homestay, ist die Mithilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten sowie bei Haus- und Küchenreinigungstätigkeiten für alle Teilnehmer ein verbindlicher Programmbestandteil.

7.4 Bei unseren Fahrzeugtouren gilt ein Alkohol und Rauchverbot im Fahrzeug. Mit der Reiseanmeldung erklären Sie sich damit einverstanden.

7.5 Über evtl. Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit sowie schwerer Erkrankungen eines Teilnehmers müssen wir bei der Anmeldung zwingend informiert werden. Die Nichtinformation hierüber berechtigt uns, den Reisevertrag ggf. fristlos zu kündigen.

7.6 Mitnahme und Konsum von Drogen, Rausch- und Aufputschmitteln aller Art wie auch der Missbrauch von Alkohol ist bei unseren Reisen untersagt. Für die aus der Verletzung dieses Verbotes entstehenden Folgen haften ausschließlich die betreffenden Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigten. Die Reiseleitung ist berechtigt, den Teilnehmer bei Zuwiderhandlung jederzeit von der Reise auszuschließen.

7.7. Dieses besteht auch im Falle von Allergien oder sonstigen Unverträglichkeiten. Dabei hat aber auch der Reisende insbesondere bei den Mahlzeiten selber Obacht zu geben und im Bedarfsfall nachzufragen

8. Vertragsobliegenheiten

8.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen auftretenden Mangel der Reise uns schriftlich anzuzeigen.

8.2 Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Eine Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

8.3 Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung sofort vor Ort entgegen. Sollten Sie dieser wider erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an die

Takeda-Bauer European Travel

An der Pannhütte 5

D – 46049 Oberhausen

Fon 0049 (0) 208 / 625 47 82

Fax 0049 (0) 208 / 625 75 11

Email office@takeda-bauer.jp

8.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung

der Frist gehindert worden sind.

8.5 Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglichen Reiseende.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

9.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der Takeda-Bauer European Travel  für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Teilnehmers durch die Takeda-Bauer European Travel  weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) soweit die Takeda-Bauer European Travel für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11. Verjährung uns Sonstiges

11.1 Vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

11.3 Gerichtsstand ist Oberhausen.

Stand: 01.Dezember  2022